Bundesrat stoppt vorerst Staatstrojaner-Einsatz der Bundespolizei

Bundesrat stoppt vorerst Staatstrojaner-Einsatz der Bundespolizei

Das neue Bundespolizei-Gesetz zum Einsatz des Staatstrojaners erhielt im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit und ist somit vorerst gestoppt.

Vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode habe der Bundestag noch kurzfristig beschlossen, den Einsatz des Staatstrojaners auszuweiten. Das neue Bundespolizei-Gesetz habe im Bundesrat allerdings nicht die Mehrheit erhalten und gilt somit vorerst als gestoppt - die Bundespolizei erhalte so erst mal keinen Zugriff auf den Staatstrojaner. Das berichtet etwa der Spiegel.

Mit dem Gesetz sollte es der Bundespolizei ermöglicht werden, den Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu verwenden, um so Kommunikation abzufangen. Allerdings sah das Gesetz vor den Einsatz nicht nur auf Tatverdächtige zu begrenzen und so hätte der Staatstrojaner auch bei Personen ohne Tatverdacht oder Bestand angewendet werden können. Dies stoß auf Kritik von einigen Politikern - etwa kollidiere der Einsatz mit dem der Landespolizei.

Wie aus einem Antrag hervorgehe, wolle Land Berlin den Staatstrojaner-Einsatz der Bundespolizei ebenfalls stoppen. Es gebe "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" - der Gesetzgeber solle abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über die momentane Regelung zum Staatstrojaner geurteilt hat.

Die Bundesregierung sowie der Bundestag können nun einen Vermittlungsausschuss einberufen in dem sich die Parteien noch einigen könnten. Falls das geschieht, wäre noch eine Lösung im Sommer vor der Bundestagswahl im kommenden September möglich.

Nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat hingegen ist das neue Verfassungsschutzgesetz. Mit diesem habe die Bundesregierung allen 19 Nachrichtendiensten in Deutschland den Einsatz der Quellen-TKÜ erlaubt hat. Das Gesetz dazu hatte der Bundestag am 10. Juni verabschiedet.

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