Prozessor-Sicherheitslücke: Trübe Aussichten auf Erfolg

Prozessor-Sicherheitslücke: Trübe Aussichten auf Erfolg

Die Prozessor-Sicherheitslücke bei Intel, AMD und ARM betrifft Millionen Geräte weltweit. Wer steht dafür gerade?Als Anfang Januar die beiden großenCPU-SicherheitslückenMeltdown und Spectre ans Licht kamen, war das ein Schock für Millionen Nutzer von Computern und Smartphones in Deutschland. Und als dann Intel, Microsoft und Apple versuchten, die Lücke mitPatcheszu stopfen, doch kläglich daran scheiterten, machten sich Frust und Ärger breit. So kam etwa Anfang März ein neuerMicrosoft-Patchfür Intel-CPUs, nachdem das Unternehmen den Vorgänger wieder zurückgezogen hatte.CPU-Bug: Händler lehnen Rückabwicklung abFrust und Ärger erlebt auch Jürgen Völkel: Nachdem kein Patch in Sicht war, reklamierte der Kunde sein Acer-Notebook E5 772G 5173 i5 während der Gewährleistungszeit bei Media Markt. Er wollte vom Kauf zurücktreten – vergeblich. Der Service des Händlers verlangte laut Kunde eine Bestätigung von Hersteller Acer, dass der unsichere Chip nicht reparabel ist. Eine Bescheinigung, die Acer dem Kunden nicht ausstellt. „Da wird wohl mal wieder ein Kampf auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen“, beschwerte sich Jürgen Völkel bei COMPUTER BILD. Ähnliches widerfuhr Michael Kuhlemann: Er wollte für seinen Computer Mister Gamer SSD von Arlt eine verlängerte Gewährleistungsfrist für den Intel-Chip bis Ende 2019. Doch der Händler lehnte ab und teilte dem Kunden mit: Bei der Lücke handle es sich, wenn überhaupt, nur um eine „hypothetische Gefahr“. Und selbst wenn es sich um einen Sachmangel handle, bestehe derzeit keine Möglichkeit, den Mangel nachzubessern oder zu beseitigen.Verkäufer: Angst vor Gewährleistungswelle?Sind die Händler in Sorge, dass eine Flut aus Gewährleistungsforderungen auf sie zurollt, und fertigen Kunden deshalb kurzerhand ab? COMPUTER BILD fragte bei den beiden großen Elektronikketten Media Markt und Saturn nach, wie sie auf Kundenanfragen reagieren: „Wir sind aktuell im Austausch mit den Herstellern, um für unsere Kunden eine bestmögliche Lösung zu finden“, sagte eine Pressesprecherin.Kunden: Recht auf NachbesserungGreift im Fall der CPU-Lücken das deutsche Gewährleistungsrecht? Da der Fehler in der CPU schon beim Kauf enthalten war, haben Kunden grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung, erklärtRechtsanwalt Thomas Hollweckauf Nachfrage von COMPUTER BILD. In Frage komme hier die „Reparatur“ durch einen Software-Patch: „Das Problem ist, dass dieses Software-Update lediglich Kosmetik betreibt, der eigentliche Fehler aber in der CPU verbleibt.“ Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, komme ein Austausch der CPU gegen eine andere, die den Fehler nicht aufweist, in Frage. Doch hier passen die Chip-Hersteller bislang. Intel-Boss Brian Krzanich kündigte zwar an, dass die neue CPU-Generation die Lücke nicht mehr habe. Doch die Prozessoren kommen erst in der zweiten Jahreshälfte auf den Markt, und weil sie bereits produziert sind, ist fraglich, ob sie wirklich immun gegen Bedrohungen wie Meltdown und Spectre sind.Fehler vor Gewährleistungsende reklamierenWährend die Chip-Hersteller nach Lösungen für das Problem suchen, läuft bei vielen Kunden die Gewährleistungsfrist ab. Thomas Hollweck rät allen, den Fehler innerhalb der Frist beim Händler zu melden: „Dann muss der Verkäufer entscheiden, wie er den Fehler reparieren kann. Kann er das momentan nicht, und teilt er dem Käufer mit, dass dies erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, kann der Kunde darauf warten.“ Die Frist bleibe gewahrt. Wichtig sei, dass Kunden sich vom Händler schriftlich bestätigen lassen, wann sie den Fehler gemeldet haben – als Nachweis, dass sie innerhalb der Gewährleistungszeit reklamiert haben.Alle getesteten Laptops im Detail84 GeräteTestübersicht: Laptops

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